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Für die Wohnungswirtschaft

Glasfaser für Ihren Bestand — alles, was die Verwaltung wissen muss.

Vom Gestattungsvertrag über die technische Erschließung bis zur Frage, wer was bezahlt: Diese Seite erklärt Schritt für Schritt, wie wir Mehrfamilienhäuser und ganze Liegenschaften mit echter Glasfaser erschließen — und was das für Eigentümer, Verwaltung und Mieter bedeutet.

Lesezeit ca. 8 Minuten Für Eigentümer, Verwaltungen & Wohnungsunternehmen

Worum es geht

Glasfaser ist in der Wohnungswirtschaft längst kein Komfortmerkmal mehr, sondern Teil der Grundausstattung einer vermietbaren Wohnung — vergleichbar mit Strom oder Wasser. Wir erschließen Mehrfamilienhäuser und ganze Liegenschaften im Rhein-Neckar-Dreieck mit einem echten Glasfaseranschluss bis in jede Wohnung und betreiben das Netz anschließend langfristig selbst.

Für Sie als Eigentümer oder Verwaltung soll das so einfach wie möglich sein: ein Ansprechpartner, klare Absprachen, planbare Termine und ein Bauablauf, der Rücksicht auf Ihre Bewohner nimmt. Diese Seite fasst zusammen, wie eine Erschließung abläuft, welche Verträge dahinterstehen, wer welche Kosten trägt und was Sie konkret beitragen müssen.

Echte Glasfaser statt „bis zu"

Entscheidend ist, wie weit die Glasfaser reicht. Bei einem echten Glasfaseranschluss (FTTH — „Fibre to the Home") liegt die Faser nicht nur bis zum Bordstein oder in den Keller, sondern bis in die einzelne Wohnung. Erst dann kommt die volle, stabile Leistung tatsächlich beim Mieter an — ohne das „bis zu", das man von alten Kupfer- oder TV-Kabelnetzen kennt.

Technisch besteht die Erschließung aus drei Abschnitten: dem Hausanschluss (die Faser kommt von der Straße ins Gebäude), der Steigleitung (vertikale Verteilung über die Etagen) und dem Wohnungsanschluss (der Glasfaser-Teilnehmeranschluss in der Wohnung). In der Wohnung sitzt am Ende ein kleines Glasfasermodem; daran schließt der Mieter seinen Router an. Hoch- und Runterladen laufen gleich schnell, auch wenn viele Parteien gleichzeitig online sind.

Die vertragliche Grundlage: der Gestattungsvertrag

Bevor wir ein Gebäude erschließen dürfen, schließen wir mit dem Eigentümer einen Gestattungsvertrag. Darin gestattet der Eigentümer, dass wir die Glasfaser-Infrastruktur im und am Gebäude errichten und betreiben. Der Vertrag regelt unter anderem den Umfang der Anlage, die Nutzung von Technik- und Steigeflächen, Haftung und Versicherung, die Laufzeit sowie den Zustand nach Vertragsende.

Bei Eigentümergemeinschaften (WEG) ist in der Regel ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich; die Verwaltung bereitet diesen vor und wir unterstützen mit allen Unterlagen. Bei vermieteten Objekten genügt die Vereinbarung mit dem Eigentümer beziehungsweise der bevollmächtigten Verwaltung — die einzelnen Mietverträge müssen dafür nicht angefasst werden.

Die im Gebäude verlegte Infrastruktur bleibt in unserer Verantwortung: Wir errichten sie, betreiben sie und sind für Wartung und Entstörung zuständig. Für Sie bedeutet das: keine eigene Technik, die Sie pflegen müssten.

Kosten, Modelle und das Ende des Nebenkostenprivilegs

Seit dem 30. Juni 2024 ist das sogenannte Nebenkostenprivileg entfallen: Laufende Gebühren für TV-/Kabelanschlüsse dürfen nicht mehr pauschal über die Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt werden. Viele Verwaltungen prüfen deshalb ohnehin gerade ihre Bestandsverträge und Abrechnungen — ein guter Anlass, gleich auf eine zukunftssichere Glasfaser-Lösung umzustellen.

Für die Erschließung selbst gibt es im Wesentlichen zwei Modelle:

  • Eigenwirtschaftlicher Ausbau. Wir tragen die Investition und refinanzieren sie über die Tarife der Mieter, die ihren Anschluss selbst buchen. Für Eigentümer und Verwaltung entstehen dadurch in der Regel keine Kosten. «Standardmodell von Gigacity — bitte final bestätigen.»
  • Glasfaserbereitstellungsentgelt (§ 72 TKG). Wo eine Beteiligung an den Baukosten sinnvoll ist, erlaubt der Gesetzgeber, ein befristetes Bereitstellungsentgelt über die Betriebskosten umzulegen — höchstens 60 € pro Wohneinheit und Jahr (rund 5 € im Monat), in der Summe höchstens 540 € je Wohneinheit, für bis zu fünf Jahre (bei aufwändigen Maßnahmen verlängerbar auf bis zu neun Jahre). Voraussetzung sind unter anderem die Errichtung der Infrastruktur nach dem 1. Dezember 2021 und ein Gestattungsvertrag mit dem Eigentümer.

Welches Modell für Ihre Liegenschaft das richtige ist, klären wir gemeinsam und halten es im Gestattungsvertrag fest. Versteckte Kosten gibt es nicht.

Hinweis

Dieser Überblick dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Ausgestaltung — insbesondere Modell, Entgelte und Laufzeiten — vereinbaren wir individuell und schriftlich im Gestattungsvertrag.

Was Ihre Verwaltung beiträgt

Der Aufwand für Sie bleibt bewusst gering. Im Kern brauchen wir drei Dinge: Zugang zu Keller-, Technik- und Steigflächen für Begehung und Bau, eine Ansprechperson in der Verwaltung für kurze Abstimmungen, und — wo nötig — die Information der Mieter über die anstehenden Arbeiten.

Wir übernehmen die Planung, die Koordination der Gewerke, die Anmeldungen und die Dokumentation. Bei Eigentümergemeinschaften liefern wir die Unterlagen für den notwendigen Beschluss und stehen bei Bedarf auch in der Eigentümerversammlung Rede und Antwort. Sie behalten den Überblick, ohne selbst koordinieren zu müssen.

Was sich für Ihre Mieter ändert

Für Ihre Mieter entsteht kein Zwang und kein automatischer Vertrag. Wer den neuen Anschluss nutzen möchte, bucht einfach einen Tarif. Wer vorerst bei seinem bisherigen Anschluss bleiben will, kann das tun — niemand wird umgestellt, ohne es zu wollen.

Spürbar ist vor allem der Gewinn an Qualität: echtes Glasfaser-Internet mit gleich schnellem Hoch- und Runterladen, stabil auch zur Hauptnutzungszeit, zu einem fairen Preis. Für viele Mietinteressenten ist ein vorhandener Glasfaseranschluss inzwischen ein Argument bei der Wohnungssuche.

Der Ablauf einer Erschließung

Eine Erschließung folgt bei uns einem klaren, planbaren Ablauf. Nach einer ersten Bestandsaufnahme sehen wir uns die Liegenschaft an und klären die baulichen Gegebenheiten — wo die Faser ins Gebäude kommt, wie die Steigleitung verläuft, welche Wohnungen angeschlossen werden.

Darauf folgt die Vereinbarung: Wir halten Modell, Leistungsumfang, Termine und Zuständigkeiten im Gestattungsvertrag fest. Anschließend beginnt die Erschließung — Hausanschluss, Steigleitung und Wohnungsanschlüsse, sauber ausgeführt und mit Rücksicht auf die Bewohner. Zum Abschluss wird die Anlage geprüft, dokumentiert und aktiviert; danach können Ihre Mieter ihre Tarife buchen und sind online.

Die Dauer hängt von Größe und Zustand des Objekts ab. Den konkreten Zeitplan stimmen wir vor Baubeginn mit Ihnen ab, damit Sie und Ihre Mieter jederzeit wissen, was wann passiert.

Betrieb, Wartung und Entstörung

Nach der Erschließung betreiben wir das Netz dauerhaft. Wartung und Entstörung der Infrastruktur liegen bei uns — Sie müssen keine eigene Technik vorhalten oder warten. Tritt eine Störung auf, ist ein fester Ansprechpartner aus der Region erreichbar, nicht eine anonyme Hotline irgendwo.

Weil wir das Netz selbst geplant, gebaut und in Betrieb haben, liegen Planung, Bau und Service in einer Hand. Das verkürzt Wege und Reaktionszeiten — gerade dann, wenn es einmal schnell gehen muss.

Mehrwert für die Immobilie

Ein echter Glasfaseranschluss steigert die Attraktivität und den Wert Ihrer Immobilie — und das auf Jahrzehnte, denn Glasfaser ist die langlebigste verfügbare Anschlusstechnik. Objekte mit FTTH lassen sich leichter vermieten und verkaufen, und Sie erfüllen schon heute einen Standard, der zunehmend erwartet wird.

Gleichzeitig ist die Infrastruktur zukunftssicher: Höhere Bandbreiten lassen sich später ohne erneuten Tiefbau bereitstellen. Einmal erschlossen, ist die Liegenschaft für die nächsten Technologiegenerationen vorbereitet.

Häufige Fragen

Müssen alle Wohnungen mitmachen?

Nein. Wir erschließen das Gebäude technisch vollständig, damit jede Wohnung anschließbar ist. Ob ein Mieter den Anschluss dann tatsächlich nutzt, entscheidet er selbst.

Entstehen für uns als Eigentümer laufende Verpflichtungen?

Der Gestattungsvertrag regelt die Rahmenbedingungen. Den Betrieb der Infrastruktur übernehmen wir; eigene laufende Pflichten entstehen für Sie im Normalfall nicht. Details halten wir vertraglich fest.

Was passiert mit dem bestehenden Kabelanschluss?

Der bleibt zunächst unberührt. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs prüfen viele Verwaltungen ohnehin ihre Altverträge — Glasfaser ist dann die naheliegende, zukunftssichere Alternative.

Bauen Sie auch in bewohnten Objekten?

Ja. Der Großteil unserer Erschließungen findet im bewohnten Bestand statt. Wir planen die Arbeiten so, dass die Beeinträchtigung für die Bewohner möglichst klein bleibt.

Bringen wir Ihren Bestand ans Netz.

Vom einzelnen Objekt bis zum gesamten Portfolio: Schildern Sie uns kurz Ihre Liegenschaft, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung — unverbindlich.

Liegenschaft anfragen

Stand der regulatorischen Angaben: 2025/2026. Das Ende des Nebenkostenprivilegs (30. Juni 2024) und das Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 TKG sind gesetzlich geregelt; die genannten Beträge und Fristen geben die gesetzlichen Höchstwerte wieder. Maßgeblich für Ihr Objekt ist die individuelle Vereinbarung. Keine Rechtsberatung.